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Die Preisangebote erlangen erst durch unsere Auftragsbestätigung Verbindlichkeit.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei der Fertigstellung oder nach eintretender Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei der Druckerei eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 1 4 Tagen nach
Rechnungsdatum kann ein Skonto bis zu 2% gewährt werden. Beträge für Einzelaufträge bis zu 50,- EUR sind bei Lieferung zahlbar. Bei kleinen
Beträgen und Abrufungen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Kundenakzepte werden für die ersten 30 Tage spesenfrei angenommen. Die Spesen für den Rest der Laufzeit
gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei größeren Aufträgen werden, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien durch die
Druckerei hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen
Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei der Druckerei eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, so steht der Druckerei das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat die Druckerei das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des
Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Druckerei. Sie darf ohne Zustimmung der Druckerei weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich
sämtlicher Forderungen der Druckerei mit der Übergabe ein Pfandrecht
bestellt. 

Urheberrecht: Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung bei uns. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Nachdruck oder Vervielfältigung, gleichgültig in welchem Verfahren, auch derjenigen Lieferungen, die nicht
Gegenstand eines Urheberrechts oder eines gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Tiefdruckzylinder, Negative und Positive, desgleichen Klischees, Matern, Stanzen usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen 4 Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.

Musterschutz: An unseren, ausschließlich zum Zweck des Angebotes vertraulich übermittelten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Modelle etc.) behalten wir uns ausdrücklich alle Rechte (Eigentums-, Urheber- und Erfinderrechte) vor; diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert oder vervielfältigt oder zur Selbstanfertigung des Angebotsobjektes bzw. einzelner Teile davon benutzt werden. Bei Feststellung von Zuwiderhandlungen sehen
wir uns gezwungen, diese nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sofort gerichtlich zu verfolgen.

Skizzen: Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

Periodische Arbeiten: Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere
vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 260,- EUR liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres. Bei Zeitschriften erfolgt Abrechnung für jede Nummer. Für derartige Aufträge hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer  Woche nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist.

Lieferfrist: Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach
bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderung des Auftrages, welche die
Anfertigungsdauer beeinflußt, so beginnt eine neue Lieferzeit. Für
Überschreitung der Lieferfrist sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderung des Auftrages oder durch Betriebsstörung infolge höherer Gewalt z.B. Heizstoff- und Strommangel, Arbeitsniederlegung usw., verursacht wird. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns
für etwa entstehenden Schaden verantwortlich zu machen.
Lieferungsverzug: Kommt die Druckerei in Lieferungsverzug, so ist der
Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
Korrekturabzüge: Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und mit der Druckreiferklärung zurückzusenden. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden solche, vom Setzer nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Autorkorrekturen, nach der dafür
aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgeblich. Bei kleineren Druckaufträgen übersenden wir nur auf Verlangen einen Korrekturabzug. Wird ein Korrekturabzug nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

Versicherungen: Wenn die der Druckerei übergebenen Manuskripte,
Originale, Druckstöcke, Papiere usw. zur Aufbewahrung übergebenen
Stehsätze, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Firmenzeichen: Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, das Firmenzeichen oder unsere Betriebskennummer nach Maßgabe
entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 1 0% der bestellten Auflage lassen sich
bei der Eigenart des Druckgewerbes nicht vermeiden; sie werden bei der Rechnungserteilung zu- oder abgerechnet.

Abnahmeverzug: Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen der Druckerei die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht der Druckerei aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die Druckerei nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist die Druckerei berechtigt, die Lieferung für
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu
nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Verpackung und Versand: Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn die Zurücksendung in gutem Zustand frei Druckerei innerhalb 4 Wochen erfolgt, bis zu zwei Dritteln des berechneten Preises gutgeschrieben. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, und zwar frei Haus bzw. Bahnstation des Druckortes, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt und buchbinderische Verarbeitung unser Eigentum. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art ist frei Haus zu liefern. Transportversicherung wird von der Druckerei nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers
vorgenommen.

Beanstandungen: Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt wurden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es besteht das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen die Druckerei geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware die Druckerei verlassen hat, bei der Druckerei eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des Papiers oder sonstiger Materialien können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf
durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung usw. haftet die
Druckerei nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten (Cellophanieren, Gummieren, Spiralheftungen usw.) durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche.

Auf-Lager-Nehmen: Das Auf-Lager-Nehmen von Druckarbeiten, das
Stehenlassen des Satzes und das Aufbewahren von Druckplatten aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort ist Weimar.

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